ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser gem. Anlage 1 umzusetzen.

2. Es wird ein Betrag von bis zu 500.000 EUR aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden sind, bewilligt und zur Verfügung gestellt.

3. Die Antragsfrist endet am 30.09.2020. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 03.06.2021 einzureichen.

 

Dem Hauptausschuss wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.

 

 

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Von Vereinen betriebene Gemeinschaftshäuser sind ein wichtiger sozialer Faktor und Ort der Begegnung, insbesondere in den siedlungs- und kleingartengeprägten Stadtteilen und dienen dort in besonderem Maße der Stärkung des Gemeinwesens. Ihr Angebot erreicht alle Altersgruppen, stellt die räumliche Möglichkeit für eine Nutzung durch unterschiedliche Gruppen her und trägt damit zum Gemeinsinn sowie zum Erhalt des meist ehrenamtlich geleisteten Vereinslebens bei, das die städtische Gesellschaft durch ihre Vielfalt bereichert.

Die vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäuser sind durch die Corona-Pandemie deshalb besonders betroffen, weil ihre Finanzstruktur in der Regel wenige Rücklagen ausweist. Die Einnahmen aus Veranstaltungen, die eine wichtige Säule zur Finanzierung der Gemeinschaftshäuser darstellen, sind über viele Monate aufgrund der Verordnungslage zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausnahmslos weggefallen. Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass die Einnahmeausfälle durch Veranstaltungen vorerst anhalten werden.

Vor diesem Hintergrund legt die Hansestadt Lübeck ein Sonderhilfeprogramm zur finanziellen Unterstützung von vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäusern in Stadtteilen und Kleingärten auf.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 – Recht

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Bei der internen Ordnung der Finanzmittel sind Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (siehe Punkt 2 der Beschlussvorschlags)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

Die Ordnung der Finanzmittel führt nicht zu klimatischen Auswirkungen.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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