Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09182
Grunddaten
- Betreff:
-
Sonderhilfeprogramm für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser in Stadtteilen und Kleingärten
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.513 - Jugendarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Aug 25, 2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck für vereinsbetriebene Gemeinschaftshäuser gem. Anlage 1 umzusetzen.
2. Es wird ein Betrag von bis zu 500.000 EUR aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die im Zusammenhang mit COVID-19 entstanden sind, bewilligt und zur Verfügung gestellt.
3. Die Antragsfrist endet am 30.09.2020. Der Verwendungsnachweis ist bis zum 03.06.2021 einzureichen.
Dem Hauptausschuss wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.
Von Vereinen betriebene Gemeinschaftshäuser sind ein wichtiger sozialer Faktor und Ort der Begegnung, insbesondere in den siedlungs- und kleingartengeprägten Stadtteilen und dienen dort in besonderem Maße der Stärkung des Gemeinwesens. Ihr Angebot erreicht alle Altersgruppen, stellt die räumliche Möglichkeit für eine Nutzung durch unterschiedliche Gruppen her und trägt damit zum Gemeinsinn sowie zum Erhalt des meist ehrenamtlich geleisteten Vereinslebens bei, das die städtische Gesellschaft durch ihre Vielfalt bereichert.
Die vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäuser sind durch die Corona-Pandemie deshalb besonders betroffen, weil ihre Finanzstruktur in der Regel wenige Rücklagen ausweist. Die Einnahmen aus Veranstaltungen, die eine wichtige Säule zur Finanzierung der Gemeinschaftshäuser darstellen, sind über viele Monate aufgrund der Verordnungslage zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ausnahmslos weggefallen. Perspektivisch ist damit zu rechnen, dass die Einnahmeausfälle durch Veranstaltungen vorerst anhalten werden.
Vor diesem Hintergrund legt die Hansestadt Lübeck ein Sonderhilfeprogramm zur finanziellen Unterstützung von vereinsbetriebenen Gemeinschaftshäusern in Stadtteilen und Kleingärten auf.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| x | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (siehe Punkt 2 der Beschlussvorschlags) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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| Die Ordnung der Finanzmittel führt nicht zu klimatischen Auswirkungen. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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181,6 kB
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