ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage beigefügte Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ wird beschlossen.
 

 

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Die Zuständigkeit in der Hansestadt Lübeck zur Wahrnehmung der Geschäftsführung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß deren Stiftungssatzung vom 19.12.2016 soll von dem Fachbereich 4 – Kultur und Bildung, Bereich 4.491 – Archäologie und Denkmalpflege an den Fachbereich 2 – Wirtschaft und Soziales, Bereich 2.280.5 – Wirtschaft und Liegenschaften/Stiftungsverwaltung übertragen werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser beabsichtigten Neuorganisation der Stiftungsverwaltung und einer damit verbundenen Zentralisierung innerhalb der Hansestadt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ notwendig.

 

In Abstimmung mit dem zuständigen Referat für Stiftungswesen im Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, dem Bereich Recht und dem Finanzamt Lübeck ist eine Änderung der Satzung der Stiftung „Lübecker Altstadt“ gemäß Anlagen beabsichtigt.

 

Der Stiftungsrat der Stiftung „Lübecker Altstadt“ hat in seiner Sitzung am 18.02.2020 die geänderte Satzung einstimmig beschlossen.

 

Die Vorgaben für die Verwaltung der Hansestadt Lübeck hinsichtlich der gendersensiblen Sprache wurden in der Stiftungssatzung berücksichtigt. Hierzu ist anzumerken, dass in § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 der Stiftungssatzung nicht die Formulierung „der:die Stifter:in“ gewählt wurde, sondern die Formulierung „der Stifter“, da die Stiftung „Lübecker Altstadt“ von Herrn Norbert Beleke errichtet wurde.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

1.101.4 – Strategie und Innovation

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

2.020 - Fachbereichscontrolling

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

2.208.5 – Stiftungsverwaltung

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

4.040 – Fachbereichscontrolling

 

Ergebnis: Zustimmend

 

 

 

1.300 – Recht

 

Ergebnis: Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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