ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/08819

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Verwaltung möge die auf Grundlage des PBefG §47(3) festgelegte Betriebspflicht für Taxen von z. Zt. 20 Schichten à 8h mit sofortiger Wirkung aussetzen. Die Aussetzung kann jederzeit widerrufen werden und soll spätestens mit dem Abflauen der Corona Infektionswelle auslaufen.

 

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In Folge der Corona Pandemie verzeichnen die Betriebe des Lübecker Taxigewerbes, wie auch bundesweit, einen erheblichen Nachfragerückgang. Umsatzeinbußen von bis zu 50% werden berichtet. Dies dürfte sich durch die erforderlich gewordene und durch den Bürgermeister erlassene Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot noch verschärfen.

Die starre Betriebspflicht hindert die Lübecker Taxiunternehmer daran, ihre Betriebe wenigstens vorübergehend auf diese Ausnahmesituation einzustellen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Eine antragsbasierte Aussetzung im Einzelfall erscheint nicht praktikabel.

Ein Taximangel ist aufgrund der Nachfragesituation nicht zu befürchten.

 

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