Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08712
Grunddaten
- Betreff:
-
Eric-Warburg-Brücke: Erneuerung des Dünnbelages auf der Fahrbahn der Brückenklappe
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 16, 2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 26, 2020
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Die 2019 durchgeführten Griffigkeitsmessungen auf der Fahrbahnoberfläche der Brückenklappe zeigten, dass die Oberfläche nicht mehr genügend Griffigkeit bietet. Die Splitteinstreuung ist in den am meisten beanspruchten Spuren abgefahren. Als Sofortmaßnahme wurde daher die Geschwindigkeit auf der Eric-Warburg-Brücke bei Nässe auf 30 km/h reduziert. Parallel dazu wurde damit begonnen, die Erneuerung des Dünnbelages auf der Fahrbahn der Brückenklappe vorzubereiten. Wegen der erheblichen Verkehrsbelastung auf der Nordtangente ist vorgesehen, die Bauarbeiten während der Sommerferien 2020 durchzuführen. Es ist davon auszugehen, dass der Straßenverkehr in Lübeck zu den Hauptverkehrszeiten in den Sommerferien geringer ist und sich somit die Verkehrseinschränkungen (eine Fahrspur je Richtung) während der vorgesehenen zweiwöchigen Bauzeit (29.06.2020 bis 12.07.2020) weniger stark auswirken werden.
Von dem planenden Ingenieurbüro wird derzeit die Ausschreibung vorbereitet und die voraussichtlichen Baukosten ermittelt.
Die Baukosten werden auf rd. 366.000,00 EUR einschl. 19 % MwSt. geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für das Ingenieurbüro für Planungs-, Ausschreibungs- und Bauüberwachungsleistungen in Höhe von rd. 14.000,00 EUR einschl. 19 % MwSt., so dass sich ein Gesamtfinanzierungsbedarf von rd. 380.000,00 EUR ergibt.
Die Mittel sind freigegeben und stehen auf dem Produktsachkonto 542001.5221009 (Brückenerhaltung) zur Verfügung.
Der Bereich Stadtgrün und Verkehr empfiehlt die Projektfreigabe für die Erneuerung des Dünnbelages auf der Brückenklappe, um die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu gewährleisten.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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| durch die Verkehrssicherungspflicht gem. § 10 StrWG-SH | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70 kB
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