ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08573

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte 17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und die als Anlage 2 beigefügte 16. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck werden beschlossen.
 

 

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Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufgefordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungsgrad zu überprüfen. Die Verwaltungsgebührensatzung und die Entgeltordnung für besondere Leistungen wurden zuletzt durch Beschluss der Bürgerschaft vom 28.02.2019 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 17. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 16. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.

 

Verwaltungsgebührensatzung

Wirtschaft und Liegenschaften

Zu Ziff. 6.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Gesundheitsamt

Zu Ziff. 9.-12.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Ordnungsamt

Die neue Bereichsbezeichnung für den bisherigen Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten wurde aufgenommen.

 

Entsorgungsbetriebe

Zu Ziff. 20.-22.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Stadtgrün und Verkehr

Zu Ziff. 29.

Erforderliche Anpassung der Stundensätze auf Basis der aktuellen Personalkostendurch  schnittswerte 2020 für die Kernverwaltung.

 

Entgeltordnung

Wirtschaft und Liegenschaften

Zu Ziff. 8.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

Die Überprüfung der privatrechtlichen Entgelte im Bereich 2.280 hat zu einer grundlegenden Neukalkulation der Entgelte geführt.

In der bisherigen Kalkulation waren teilweise Arbeitsschritte und Mitarbeiter:innen nicht berücksichtigt worden. Die Einbeziehung sämtlicher Arbeitsschritte und Mitarbeiter:innen führt zu einem erhöhten Zeitaufwand und zu einem erhöhten Entgelt.

Auch die Einbeziehung von höher dotierten Mitarbeiter:innen in einige Prozesse führt zu einer Kosten- und somit Entgeltsteigerung.

 

Zu Ziff. 9.-13.

Die Entgelttatbestände wurden neu aufgenommen. Es handelt sich dabei um wiederkehrende Leistungen des Bereiches, die in der Vergangenheit teilweise zu langen und schwierigen Verhandlungen geführt haben. Durch die Aufnahme als Entgelttatbestände in die Entgeltordnung werden klare und einheitliche Strukturen geschaffen.

 

Soziale Sicherung

Zu Ziff. 14.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck

Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlgegbar

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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