ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08389

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kreiselternvertretung (KEV):

 

Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah wird als Nachfolgerin von Herrn Christian Wiese als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen. Frau Benecke-Benbouabdellah war vorher stellvertretendes beratendes Mitglied der Stadtelternvertretung.

 

Herr Ronald Thorn wird als Nachfolger von Herrn Torsten Biß als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen.

 

Stadtelternvertretung (SEV):

 

Frau Juleka Schulte-Ostermann bleibt weiterhin beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Stadtelternvertretung.

 

Herr Torsten Biß wird als Nachfolger von Frau Mascha Benecke-Benbouabdellah als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss berufen. Herr Biß war vorher stellvertretendes beratendes Mitglied der Kreiselternvertretung.
 

 

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Herr Weise hat sein Mandat als bisheriger Vertreter der Kreiselternvertretung im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und ist zurückgetreten. Durch diesen Rücktritt ist es notwendig das frei gewordene Mandat neu zu besetzen.

Die Besetzung erfolgt auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung.

Rechtliche Gründe, die gegen eine Besetzung von Frau Benecke-Benbouabdellah (KEV) als beratendes Mitglied und Herrn Ronald Thorn (KEV) und Herrn Torsten Biß (SEV) als stellvertretende beratende Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

 

Sie sind von der Bürgerschaft zu berufen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Einrichtung und Besetzung des Jugendhilfeausschusses ist in § 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und durch §§ 4 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck spezialgesetzlich und abschließend geregelt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch

 

 

§ 71 SGB VIII, § 48 JuFöG und § 4 der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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