ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/08391

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In ca. 30 deutschen Städten werden Tourist*innen durch eine spezielle Abgabe/Steuer an der Finanzierung von Infrastruktur, Kultur und Gemeinwesen beteiligt, die häufig als Kulturabgabe bezeichnet wird. In Lübeck ist dies (mit Ausnahme der in Travemünde zu entrichtenden Kurabgabe) nicht der Fall.

Vor diesem Hintergrund möge der Bürgermeister die folgenden Fragen beantworten:

1) Welche Einnahmen sind durch eine Abgabe auf Gästeübernachtungen in der gesamten Stadt Lübeck im Verhältnis zu den Einnahmen durch die bereits bestehende Kurabgabe in Travemünde zu erwarten? Dabei sind die folgenden Varianten bzgl. ihres Aufkommens, ihrer rechtlichen Umsetzungsmöglichkeiten und ihrer Auswirkungen auf die Übernachtungszahlen (basierend auf Erfahrungswerten in anderen Kommunen) miteinander zu vergleichen: 

- Erhebung auf alle Übernachtungen in Lübeck außer Travemünde. Beibehaltung der Kurabgabe in Travemünde.

- Erhebung auf alle Übernachtungen in Lübeck. Wegfall der Kurabgabe in Travemünde.

- Erhebung auf alle Übernachtungen in Lübeck. Beibehaltung der Kurabgabe in Travemünde.


2) Bzgl. des Aufkommens dieser Abgabe sind Szenarien basierend auf der in vergleichbaren Städten und Kommunen erhobenen Abgaben darzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Varianten zu berücksichtigen:

- 7,5% auf den Bruttoübernachtungspreis (z.B. Flensburg, Dortmund)

- 5% auf den Nettoübernachtungspreis (z.B. Bremen, Potsdam)

- 3€ pro Person/Tag (z.B. Leipzig)

 

 

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