ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Hansestadt Lübeck über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichs-gesetzes wird zugestimmt.

 

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Gem. Beschluss der Bürgerschaft vom 28.03.2019 (VO/2019/07224) wurde auf Grundlage des vom schleswig-holsteinischen Landtag beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt S.-H 19/2018 – durch die Hansestadt Lübeck die Teilnahme am Konsolidierungsprogramm 2019 - 2024 des Landes beantragt. Dies beinhaltete sowohl die fristgerechte Beantragung von  Konsolidierungshilfen gem. §11 (3) FAG, als auch die Übersendung eines Konsolidierungskonzeptes gem. §11 (2) FAG.

 

Im Anschluss wurde mit dem für Inneres zuständigen Ministerium das Konsolidierungskonzept einvernehmlich abgestimmt und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgelegt.

 

Die Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgte am 17.09.2019 bzw. 01.10.2019; gem. § 7 Abs. 1 des Vertrages wird dieser jedoch nur wirksam, wenn die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck diesem Vertrag innerhalb von zwei Monaten zustimmt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Keine unmittelbaren Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

  

 

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Anlagen

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