ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08255

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage I beigefügte 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kurabgabe und Strandbenutzungsgebühren im Stadtteil Kurort und Seeheilbad Travemünde wird beschlossen.

 

 

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Mit der vorgeschlagenen Änderung der Kurabgabesatzung gleicht der Kurbetrieb die Befreiungstatbestände zur Strandbenutzungsgebühr am Strand auf der Stadtseite und am Strand auf der Priwallseite an. Darüber hinaus führt der Kurbetrieb eine ermäßigte Strandbenutzungsgebühr in Form der Saisonstrandkarte ein.

 

Begründung im Einzelnen

 

Vorgesehen ist nunmehr, Studierenden an den Hoch- und Fachhochschulen in der Hansestadt Lübeck sowie Auszubildenden, die an Lehrgängen oder Berufsschulunterricht in Lübecker Bildungseinrichtungen teilnehmen, auch die gebührenfreie Nutzung des Strandes auf der Stadtseite zu ermöglichen. Diese Befreiung sieht die Satzung in der zurzeit geltenden Fassung nur für den Strand auf dem Priwall vor. Für über Travemünde anreisende Studierende und Auszubildende ist dieser Befreiungstatbestand allerdings kaum attraktiv, da die erforderliche Fährüberfahrt zum und vom Priwall mit einem zu zahlenden Entgelt in Höhe von 2,80 Euro zu Buche schlägt und damit dem Preis für eine Tagesstrandkarte entspricht.

 

Zahlreiche Nachfragen von Gästen aus dem Lübecker Umland bis nach Hamburg nach der seit 2019 abgeschafften Saisonstrandkarte nimmt der Kurbetrieb zum Anlass, diese Vergünstigung für regelmäßige Strandbesucher wieder einzuführen. Interesse an der Saisonstrandkarte besteht offenbar insbesondere bei Mietern von Saisonstrandkörben. Der vom Kurbetrieb vorgesehene Preis von 78,40 Euro entspricht der Gebühr für 28 Einzelbesuche; ab dem 29. Strandbesuch nimmt der Gast die Leistung dann „kostenlos“ in Anspruch. Bei insgesamt 122 Saisontagen vom 15. Mai bis 14. September eines Jahres stellt dieser Preis aus Sicht des Kurbetriebs eine attraktive Rabattierung dar.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Zu den finanziellen Auswirkungen kann der Kurbetrieb keine konkreten Angaben machen. Es liegen keine belastbaren Daten über die Zahl der Studenten und Auszubildenden vor, die den Strand besuchen. Entsprechende Zählungen hat der Kurbetrieb nicht vorgenommen. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich der Saisonstrandkarte dar. Die Saisonstrandkarte


 

 

 

 

ist in der Vergangenheit auch von Einwohnern der Hansestadt Lübeck erworben worden, die seit 2019 generell von der Strandbenutzungsgebühr befreit sind. Dieser Personenkreis fällt damit als potenzieller Käufer der Saisonstrandkarte aus. Wie hoch der Anteil der an Lübecker verkauften Saisonstrandkarten an der Gesamtzahl der verkauften Karten war, ist nicht feststellbar. Damit ist auch nicht vorhersehbar, wie sich die Nachfrage zukünftig entwickeln wird. (Als Orientierungsgröße: die Nettoeinnahmen aus dem Verkauf der Saisonstrandkarte im Jahr 2018 beliefen sich auf rund 17.000 Euro)

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von der Kurabgabe bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und von der Strandbenutzungsgebühr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres freigestellt.

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

-

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (siehe Begründung)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

 

Ja – Begründung:

 

 

-

 

 

-

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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