Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07831
Grunddaten
- Betreff:
-
Stiftung Kriegsopferdank - Jahresabschluss 2012
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 24, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2019
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Beschlussvorschlag
- Der Jahresabschluss 2012 mit einem Jahresüberschuss von 44.664,78 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Kenntnis genommen.
- Dieser Jahresüberschuss wird anteilig (=3.725,57 €) der Freien Rücklage sowie in 2 Teilen der Zweckrücklage (=35.350,85 € + 5.588,36 €) zugeführt. Die Berechnung ist in der Begründung erläutert.
- Die negative Ergebnisrücklage in Höhe von 766.375,83 € wird aufgrund von Korrekturen an der Eröffnungsbilanz gem. § 56 Abs. 2 GemHVO-Doppik zum 31.12.2010 mit der Allgemeinen Rücklage (Stiftungskapital aus Bilanzierungsunterschied) verrechnet.
- Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07647) wird zur Kenntnis genommen.
Die Freie Rücklage beträgt nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) dann im Jahr 2013: 259.869,76 € (Vorjahr: 256.144,19 €). Die Zuführung zur Freien Rücklage von 3.725,57 € errechnet sich gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 AO aus höchstens 1/3 des anteiligen Jahresüberschusses (Rest Jahresüberschuss nach Zuführung zur Zweckrücklage Bauerneuerung aus GBV = 9.313,93 € - davon 1/3 = 3.104,64 €) zuzüglich 10 % der noch zu verwendenden Mittel (10 % = 620,93 €).
Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird in 2 Teilen der Zweckrücklage zugeführt werden.
Die Zweckrücklage beträgt dann nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012: 149.302,91 € (Vorjahr: 108.363,70 €). Nach Beschlussfassung der Verwendung des Jahresergebnisses durch die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck soll der Zweckrücklage ein anteiliger Betrag in Höhe von 35.350,85 € zu Bauerneuerungen sowie allgemein ein Betrag von 5.588,36 € zugeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,9 MB
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