ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2019/07935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Die Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bereich 2.500 Soziale Sicherung, tritt dem Verein „Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG – SB)“ bei.

 

 

 

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Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck würde gerne der BAG beitreten.

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) ist ein Fachverband der Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Die BAG SB als Fachverband stärkt die Interessen der Schuldner und der Beratungsstellen. Bisher war eine Mitarbeiterin des Bereiches Soziale Sicherung privates Mitglied. Mit Eintritt in die Rente ist diese Mitgliedschaft beendet.

 

Die BAG SB sorgt für die Entwicklung, Umsetzung und Fortschreibung von Standards in der Schuldnerberatung. Sie fördert wissenschaftliche Grundlagenforschung, sorgt für einen Fachaustausch, Vernetzung und organisiert Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote.

Die BAG-SB hat bereits wichtige, rechtliche Veränderungen in Ausschüssen und Gremien im Sinne der Ratsuchenden und der Beratungsstellen vorangebracht. Sie informiert die Mitglieder durch Fachzeitungen und Tagungen über alle relevanten Entwicklungen, Gesetzesvorhaben und Gerichtsurteile in der Arbeit. Die herausgegebenen, praxisnahen Arbeitsmaterialien sind wichtiger Bestandteil der Arbeit.

 

Die BAG-SB unterstützt somit auch die Interessen der ratsuchenden Lübecker Bürgerinnen und Bürger, stärkt und unterstützt die Arbeit der Schuldnerberatung. Der Verband benötigt eine möglichst große Mitgliederzahl, um Einfluss zu nehmen. Deshalb soll ein Beitritt zur BAG-SB beschlossen werden.

 

Die Mitgliedschaft kostet 210 € jährlich. Die Kosten werden aus Mitteln der Sparkassenstiftung, die die Schuldnerberatung jährlich erhält, finanziert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 


 

 

 

 

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