ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Freigabe des Projektes zur Umsetzung der „Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit an den Lübecker Schulen wird, unter dem Vorbehalt des Eingangs des Zuschussbescheids, erteilt.

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Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 ihre anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert. Deutschlands Langfristziel ist es, bis zum Jahr 2050 weitgehend treibhausgasneutral zu werden.

 

Ziel der Richtlinie ist es, die Anreize zur kostengünstigen Erschließung von Minderungspotenzialen im kommunalen Umfeld zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und messbare Treibhausgaseinsparungen zu realisieren. Mit den durch diese Richtlinie geförderten investiven Vorhaben werden über die Wirkdauer der Maßnahmen jährliche zusätzliche Einsparungen in Höhe von mindestens 400 000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) angestrebt. Ziel ist zudem, den Fördermitteleinsatz pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf 50 Euro pro Tonne (brutto) zu begrenzen.

 

Aus einer Vielzahl an förderfähigen Projekten hat sich 4.401 für den Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung in Schul- und Lehrküchen durch Geräte der höchsten Effizienzklasse entschieden. Die vorhandenen Geräte sind in diversen Schulen älteren Baujahres, und haben folglich eher niedrige Effizienzklassen, deren Austausch in den kommenden Jahren sukzessive hätte erfolgen müssen/sollen.

 

Nach erfolgter Abfrage bei 16 in Frage kommenden Schulen wurde ersichtlich, dass 207 Elektrogeräte auszutauschen sind. Die dazu notwendigen Aufwendungen belaufen sich auf EUR 283.722,18, von denen aufgrund der Richtlinie 45 % bzw. EUR 127.674,98 gefördert werden. Die restlichen Mittel i.H.v. EUR 156.047,20 sind auf diversen PSK geordnet, siehe Anlagen finanzielle Auswirkungen. Bei den Abschreibungen wurde pauschal von der Anschaffung von Anlagevermögen über EUR 1.000,00 ausgegangen. Es ist zwar auch die Anschaffung von Geräten unter EUR 1.000,00 geplant, die genaue Anzahl und letztendlich auch der genaue Anschaffungswert können aber erst nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens ermittelt werden. Da eine Anschaffung der Geräte aufgrund des Ausschreibungsverfahrens und der Lieferfristen nicht vor Oktober 2019 erfolgen wird, werden für 2019 lediglich zwei Monate Abschreibungszeitraum angesetzt.

 

Über die Förderung liegt 4.401 bisher lediglich eine schriftliche Ankündigung des Zuwendungsbescheids vor. Da die Projektlaufzeit aber am 01.09. beginnt, und wir die oben dargestellte Beratungsfolge einhalten müssen, wird die Vorlage bereits jetzt erstellt. 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

 

 

zustimmend

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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