ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2019/07658

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Genehmigung des Haushalts 2019 durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein

 

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Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 02.04.2019 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass wurden die Kredite in Höhe von 62.000.000 EUR teilweise und die Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 67.550.000 EUR vollumfänglich genehmigt. Es sind entprechende Kürzungen bei Investitionen vorzusehen, um die Reduzierung umzusetzen.

In Abstimmung mit den Fachbereichen ist dies wie in Anlage 1 dargestellt vorgesehen. Es handelt sich dabei ausschließlich um solche Maßnahmen, die absehbar nicht bzw. in Höhe des Kürzungsbetrages nicht in 2019 kassenwirksam werden . Die betroffenen Projekte sollen grundsätzlich im Haushalt 2020ff wieder aufgenommen werden und werden mit dieser Maßnahme nicht in Frage gestellt.

 

Zur Begründung führt das Ministerium neben der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck erneut die zu geringe Quote verausgabter Investitionsmittel an. Allerdings werden die Bemühungen zur Erhöhung der Umsetzungsquote anerkannt, wodurch kommunalaufsichtliche Maßnahmen letztmalig abgewendet werden konnten. Sollte es in der Finanzrechnung 2019 nicht gelingen eine signifikante Verbesserung zu erreichen, werden solche Maßnahmen regelmäßig – und unabhängig von der bestehenden Genehmigungspflicht – für erforderlich gehalten.

Die Erreichung der genannte Zielgröße von 60% entspricht in 2019 einem Investitionsvolumen von 121,5 Mio. €.

 

Insbesondere für die bevorstehende Haushaltsplanung 2020 kann eine uneingeschränkte Genehmigung der geplanten Kredite in Höhe von rd. 72 Mio. € nicht in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung der Streckung und Verschiebung der Investitionen wird empfohlen.

 

Auch wenn das VE-Volumen nicht reduziert wurde, wird seitens des Ministeriums für die Inanspruchnahme darauf hingewiesen, dass die Genehmigung der Kredite, wie in der Mittelfristplanung vorgesehen, nicht realistisch ist.

 

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die gegenwärtig günstigen Rahmenbedingungen wie das hohe Steueraufkommen insbesondere zur Reduzierung von Kassenkrediten zu nutzen.

 

Konkret kritisch erwähnt wird die Belastung des städtischen Haushaltes durch die Defizite der SeniorInnenEinrichtungen sowie die Rücklageentnahme zum Ergebnisausgleich bei den Stiftungen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5 zu den Kürzungen der Kredite siehe Anlage 1

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Durch den Bericht sind keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen tangiert

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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