Bericht öffentlich - VO/2019/07658
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung des Haushalts 2019 der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 18, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Jun 20, 2019
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Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 02.04.2019 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass wurden die Kredite in Höhe von 62.000.000 EUR teilweise und die Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 67.550.000 EUR vollumfänglich genehmigt. Es sind entprechende Kürzungen bei Investitionen vorzusehen, um die Reduzierung umzusetzen.
In Abstimmung mit den Fachbereichen ist dies wie in Anlage 1 dargestellt vorgesehen. Es handelt sich dabei ausschließlich um solche Maßnahmen, die absehbar nicht bzw. in Höhe des Kürzungsbetrages nicht in 2019 kassenwirksam werden . Die betroffenen Projekte sollen grundsätzlich im Haushalt 2020ff wieder aufgenommen werden und werden mit dieser Maßnahme nicht in Frage gestellt.
Zur Begründung führt das Ministerium neben der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck erneut die zu geringe Quote verausgabter Investitionsmittel an. Allerdings werden die Bemühungen zur Erhöhung der Umsetzungsquote anerkannt, wodurch kommunalaufsichtliche Maßnahmen letztmalig abgewendet werden konnten. Sollte es in der Finanzrechnung 2019 nicht gelingen eine signifikante Verbesserung zu erreichen, werden solche Maßnahmen regelmäßig – und unabhängig von der bestehenden Genehmigungspflicht – für erforderlich gehalten.
Die Erreichung der genannte Zielgröße von 60% entspricht in 2019 einem Investitionsvolumen von 121,5 Mio. €.
Insbesondere für die bevorstehende Haushaltsplanung 2020 kann eine uneingeschränkte Genehmigung der geplanten Kredite in Höhe von rd. 72 Mio. € nicht in Aussicht gestellt werden. Die Prüfung der Streckung und Verschiebung der Investitionen wird empfohlen.
Auch wenn das VE-Volumen nicht reduziert wurde, wird seitens des Ministeriums für die Inanspruchnahme darauf hingewiesen, dass die Genehmigung der Kredite, wie in der Mittelfristplanung vorgesehen, nicht realistisch ist.
Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die gegenwärtig günstigen Rahmenbedingungen wie das hohe Steueraufkommen insbesondere zur Reduzierung von Kassenkrediten zu nutzen.
Konkret kritisch erwähnt wird die Belastung des städtischen Haushaltes durch die Defizite der SeniorInnenEinrichtungen sowie die Rücklageentnahme zum Ergebnisausgleich bei den Stiftungen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fachbereiche 1 – 5 zu den Kürzungen der Kredite siehe Anlage 1 |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Durch den Bericht sind keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen tangiert |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,2 kB
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