ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2019/07407-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Anfrage:

 

Ist in Lübeck die Betreuung von I-Kindern (Kindern mit besonderem Förderbedarf)

auch ganztägig in dem von den Eltern angemeldeten subjektiven Betreuungsumfang

für alle Kinder von 0 - einschließlich 14 Jahren möglich?

 

Wenn ja:

In welchen Einrichtungen?

 

Wenn nein:

Warum nicht?

 

 

 

 

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Stellungnahme zu Kindertagesstätten:

Kinder mit Behinderungen werden in den Lübecker Kindertageseinrichtungen in der Regel 6 Stunden täglich betreut und gefördert. Eine Ganztagsbetreuung von Kindern mit Behinderung soll ab dem Kitajahr 2019/2020 zunächst in vier Modellkitas (Haus Barbara, St. Michael, Haus in der Sonne, Schaluppenweg) erprobt werden. Geplant ist, je eine Integrationsgruppe bei großen Einrichtungen (Kitawerk, Kinderwege, Hansestadt Lübeck und Vorwerker Diakonie) anzubieten, die bereits als ganztägige Regelintegrationsgruppe geführt wird.

Zu diesem Thema hat am 12.04.2019 das letzte Vorbereitungsgespräch mit der Vorwerker Diakonie stattgefunden.

Für das Kitajahr 2018/2019  sind für vier Kinder mit Behinderungen  Ganztagsbetreuungen befürwortet worden. Ein weiterer Antrag auf Ganztagsbetreuung befindet sich im Prüfungsverfahren.

 

Stellungnahme zur Schule:

 

Im Rahmen der Schulkindbetreuung werden an 37 Lübecker Grundschulstandorten verlässliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 6-10 Jahren vorgehalten, die auch von Kindern mit besonderem Förderbedarf wahrgenommen werden.

Im Schuljahr 2018/19 besuchen lt. aktueller Schulstatistik vom November 2018 rund 62 % der Integrationskinder die Nachmittagsbetreuung und/oder AG´s in der Grundschule.

Ein verlässliches Betreuungsangebot wird ab der 5. Klasse nicht mehr flächendeckend in Lübeck angeboten. In der Sekundarstufe I und den Förderzentren gestalten sich die Nachmittagsangebote überwiegend durch AG-Angebote. Nur an den Standorten Albert-Schweitzer-, Julius-Leber-, St. Jürgen- und Trave-Gemeinschaftsschule haben sich Schülerclubs etabliert, die eine feste Betreuungsgruppe für die Klassenstufen 5/6 anbieten.

In den Gemeinschaftsschulen nehmen 304 SchülerInnen der Sekundarstufe I mit Förderbedarf an den Ganztagsangeboten teil. Dies sind 5 % der TeilnehmerInnen der Sek I bei einem Anteil von 9 % IntegrationsschülerInnen in dieser Schulform (vgl. aktuelle Schulstatistik).

Nicht für alle Integrations-Kinder ist eine Teilhabe an den schulischen Nachmittagsangeboten möglich, dies richtet sich vor allem nach dem einzelnen Bedarf und die Voraussetzungen am jeweiligen Schulstandort. Zusätzliche Schulbegleitungen werden im Einzelfall durch den Bereich Soziale Sicherung für die Teilhabe am Ganztag gewährt.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

4.401 – Schule und Sport

Anmerkungen eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Aufgrund der Anfrage nicht erforderlich

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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