ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2019/07378

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. a) Wie viele Einzelveranstaltungen des Attac e.V. haben bisher stattgefunden?

 b) Wie viele Einzelveranstaltungen sind noch geplant?

 c)  Welchen Betrag hätte Attac e.V. für eine Saalanmietung an die VHS Lübeck zahlen müssen, wenn keine Zusammenarbeit bestehen würde?

 d) Bitte die Einzelbeträge aufgegliedert angeben, wenn sich diese seit Beginn der Zusammenarbeit seit dem VHS-Semester Herbst/Winter 2017 geändert haben sollten.

 e) Wie hoch wäre der Gesamtbetrag der Saalmieten für die bereits durchgeführten und die noch geplanten Veranstaltungen ausgefallen, wenn keine Kooperation mit der VHS Lübeck bestanden hätte?

2. Hatte die Verwaltung der Hansestadt Lübeck bei Beginn der Kooperation Kenntnis von dem Umstand, dass mit Entscheidung des Finanzamts Frankfurt am Main seit Oktober 2014 dem Attac e.V. die Gemeinnützigkeit wegen Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele aberkannt worden war?

3. Im Falle einer Kenntnis der Entscheidung der hessischen Landesfinanzverwaltung bei Beginn der Kooperation mit Attac e.V.:

 a) Führte das seit Oktober 2014 finanzbehördlich festgestellte Vorliegen einer Verfolgung von  allgemeinpolitischen Zielen durch Attac e.V. zu einer Prüfung, ob eine Kooperation der VHS Lübeck als Teil der Lübecker Kommunalverwaltung mit Attac e.V. dem rechtlichen Gebot der politischen Neutralität der Verwaltung zuwider läuft?

 b) Welche Stelle der Lübecker Stadtverwaltung traf verantwortlich die abschließende Entscheidung?

4. Welche Konsequenzen hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Attac e.V. zieht die Lübecker Stadtverwaltung  vor dem Hintergrund der eigenen Verpflichtung zur politischen Neutralität aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.02.19, V R 60/17, mit dem das höchste deutsche Finanzgericht die Entscheidung der hessischen Finanzverwaltung bestätigte und  Attac e.V. attestierte, dass es diesem Verein bei verschiedenen Kampagnen „im Schwerpunkt nicht um die Vermittlung von Bildungsinhalten zu diesen Themen, sondern um eine öffentlichkeitswirksame Darstellung und Durchsetzung eigener Vorstellungen zu tagespolitischen Themen und damit um die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und auf die öffentliche Meinung“ ging (a.a.O. Rz. 32)?

a)      Hinsichtlich noch angesetzter Veranstaltungen

b)      Hinsichtlich einer evtl. durch Attac e.V. gewünschten Fortführung der Zusammenarbeit in der Zukunft.

 

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Die Verwaltung der Hansestadt Lübeck einschließlich der VHS hat sich einer Beeinflussung der politischen Willensbildung der Öffentlichkeit wegen der aus dem Grundgesetz abgeleiteten Verpflichtung von Verwaltungen zur politischen Neutralität zu enthalten.

 

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