ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Einrichtung eines Beirats für Menschen mit Behinderungen wird beschlossen.

 

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Das Leben von Menschen mit Behinderungen und ihre Entwicklungschancen unterscheiden sich erheblich von dem Leben der Menschen ohne Behinderungen. Vor allem sind es Barrieren und Umweltbedingungen oder auch gesetzliche Regelungen, die sie an der gleichberechtigten Teilhabe hindern.

Der Behindertenbeirat soll gegenüber den kommunalpolitischen Gremien sowie der Verwaltung die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertreten und die Verwaltung sowie die Gremien darin unterstützen, in den zu treffenden Entscheidungen auch die Belange von Menschen mit Behinderungen angemessen zu berücksichtigen.

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 mit der Vorlage 2017/05111 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD, BfL und GAL mit Mehrheit angenommen:

 

„Der Bürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Einsetzung eines Behindertenbeiratesgemäß § 47d der Gemeindeordnung umzusetzen. Die Einsetzung des Behindertenbeiratessoll zum 01.01.2018 erfolgen. Die Richtlinien der Hansestadt Lübeck für die

Beauftragte / den Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Stand 21.05.2015) sind entsprechendanzupassen. Die Anzahl der Mitglieder im zukünftigen Behindertenbeirat soll bei

acht Personen bleiben. §15 des Gleichstellungsgesetzes findet Berücksichtigung, der Beirat

ist paritätisch zu besetzen.“

 

Hierzu ist eine Satzung durch die Bürgerschaft zu erlassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.102 Logistik, Statistik und Wahlen- zustimmend

1.160 Frauenbüro - zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung - zustimmend

1.300 Recht - zustimmend

2.500 Soziale Sicherung – zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind unmittelbar nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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