ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2018/06690

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

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Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt

250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über-und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen für Folgejahre (VE) zu berichten.

 

Im 1. Halbjahr 2018 wurden gesamtstädtisch

im konsumtiven Teil (Ergebnisplan)

über- und außerplanmäßiger Aufwendungen von insgesamt 46.033,73 EUR,

im investiven Teil (Finanzplan)

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 2.647.059,76 EUR,

in den Haushalten der Stiftungen

über- und außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 0,00 EUR

zugestimmt.

Die sich für die Fachbereiche ergebenden über- und außerplanmäßigen Bewilligungen sind

nebst Begründungen der beigefügten Anlage zu entnehmen. Ab einer Einzelfallsumme von

5.000 EUR wird detailliert berichtet. Für alle diese Grenze unterschreitenden Fälle wird eine

Gesamtsumme mit den dazugehörigen Fallzahlen abgebildet.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: gem. §§ 95d und 95f

GO sowie § 4 Haushaltssatzung 2018

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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