ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Teilhabeplan von und für Menschen mit Behinderung

-Barrieren und Handlungsempfehlungen- wird als Rahmenplan der Hansestadt Lübeck zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtkonvention beschlossen.

  1. Die verantwortlichen Fachbereiche werden aufgefordert, eine Umsetzungsplanung für die konkreten Maßnahmen oder Projekte auf Grundlage der im Teilhabeplan erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Abbau der ermittelten Barrieren vorzunehmen.

Dafür ist ein Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kosten und einer Prioritätensetzung zu erarbeiten. An der Prioritätensetzung ist der Behindertenbeauftragte/Behindertenrat zu beteiligen.

Die genannten konkreten Maßnahmen oder Projekte werden im Anschluss in eine verbindliche gesamtstädtische Prioritätenliste überführt.

  1. Die durch die verantwortlichen Fachbereiche umzusetzenden konkreten Maßnahmen oder Projekte werden separat von der Bürgerschaft beschlossen. Die haushaltsmäßige Ordnung ist im Rahmen der Fachbereichsbudgets herzustellen.
  2. Der Bürgerschaft wird vom federführenden Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales jährlich ein Sachstandsbericht vorgelegt.
  3. Der Teilhabeplan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben und unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und gesetzlicher Rahmenbedingungen aktualisiert.

 

 

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Umsetzung des Bürgerschaftsauftrages vom 18.09.2014 (VO/2014/01965)

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:          

 

Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“, Beauftragter für Menschen mit Behinderung, Behindertenrat, Projektgruppe „Behinderte Mitbürger“, Fachbereiche 1 bis 5, Eigenbetriebe, Frauenbüro, Seniorenbeirat, Gesamtpersonalrat, Gesamtschwerbehindertenvertretung

 

Ergebnis:                    

 

zustimmend

Stellungnahmen 4.525 Lübecker Schwimmbäder und 1.160 Frauenbüro beigefügt

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sind in der Steuerungsgruppe „Teilhabeplan“ durch Behindertenverbände und Vereine vertreten.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durchUN-Behindertenrechtskonvention, SGB IX, SGB VIII, SGB XII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, da noch keine konkreten Maßnahmen oder Projekte umgesetzt werden.

Für die zur Umsetzung vorgesehenen Einzelmaßnahmen ist eine gesamtstädtische Finanzierung abzustimmen, soweit nicht Landes- oder Bundeszuständigkeiten gegeben sind

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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