ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06306

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck ernennt den Präsidenten der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck zum Jurymitglied des Thomas-Mann-Preises anstelle der Leitung des Thomas Mann Archivs der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich).

 

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Mit dem Beschluss der Bürgerschaft zur Verleihung des Thomas-Mann-Preises zusammen mit der bayrischen Akademie der Schönen Künste vom 26.11.2009 wurde u.A. beschlossen, dass ein Sitz aufgrund der guten und langen Zusammenarbeit mit dem Thomas Mann Archiv der ETH Zürich an dessen Leiter vergeben werden soll. Dieser hat nun sein Amt niedergelegt, so dass sein Sitz in der Jury neu zu vergeben ist. Der gemeinsam von der Hansestadt Lübeck und der Akademie der Schönen Künste Bayern ernannte Vorsitzende der Jury zur Vergabe des Thomas-Mann-Preises, Herr Prof. Dr. Marx, schlägt als Neubesetzung dieser Position den Präsidenten der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck vor. Dies ist derzeit Herr Prof. Dr. Wißkirchen.

Weiterhin sind die durch die Hansestadt Lübeck vergebenen Plätze in der Jury nach bekannten Kriterien zu besetzen. Sonstige Inhalte des Beschlusses vom 26.11.2009 bleiben unberührt.

 

Ebenfalls hat die Leitung des Buddenbrookhauses gewechselt. Hier ändert sich die Besetzung von Herrn Holger Pils zu Frau Dr. Birte Lipinski.

 

In die Jury des Preises werden somit für die Hansestadt Lübeck entsandt:

 

1. Die Stadtpräsidentin der Hansestadt Lübeck,

Fr. Gabriele Schopenhauer

2. Die Leiterin des Buddenbrookhauses,

Fr. Dr. Birte Lipinski

3. Der Präsident der Deutschen Thomas Mann Gesellschaft, Sitz Lübeck,

Hr. Prof. Dr. Hans Wißkirchen

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 Bereich Recht –

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind in diesem Fall nicht betroffen und somit nicht zu beteiligen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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