ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2018/05796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit auf einer Teilfläche des Sportplatzes der ehemaligen Johannes-Keppler-Schule ein Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Dafür ist eine insgesamt ca. 5.864 m² große Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Die südwestlich angrenzende Grünfläche, der sogenannte „Rodelberg“, soll mit einer Größe von 6.618 m² in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden.

 

 

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siehe Anlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Die städtischen Bereiche und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Wakenitz und Falkenhusen“ berührt werden kann, wurden gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m.

§ 19 Abs. 1 LNatSchG um Stellungnahme gebeten. Die Deutsche Telekom Niederlassung Nord, die Schleswig-Holstein Netz AG und die Stadtwerke Lübeck haben keine Bedenken.

   

1.300 Recht - hat keine rechtlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - keine Bedenken

3.820 Stadtwald - keine Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege - keine Stellungnahme abgegeben

5.610 Stadtplanung und Bauordnung - keine Bedenken und die Anregung das zukünftige Regenwasserrückhaltebecken in das LSG mit einzubeziehen

5.661 Stadtgrün und Verkehr - keine Bedenken

Beteiligung nach § 42 Abs. 1 LNatSchG:

- Anerkannten Naturschutzvereinigungen - von den Naturschutzvereinigungen hat lediglich der NABU Stellung genommen. Der NABU spricht sich grunds. gegen jegliche Grenzen Verschiebungen von LSG- oder NSG- Grenzen aus, die allein wirtschaftlich bedingt sind. Im konkreten Fall hält der NABU jedoch die Änderung der LSG-VO für zweckmäßig und vertretbar.

- Beirat für Naturschutz der Hansestadt Lübeck - nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und begrüßt die beabsichtigte Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets westlich des Baugebiets.

- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - keine Stellungnahme abgegeben.

- Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - keine Stellungnahme abgegeben.

 

Zudem erfolgte eine öffentliche Auslegung vom 06.12.2017 bis 08.01.2018.

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, weil die Belange von Kindern und Jugenglichen nicht betroffen sind.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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