ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2017/05208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Hansestadt Lübeck ergreift zur Unterstützung von Landwirten und Landwirtinnen, insbesondere Imkerinnen und Imkern effiziente und verbindliche Maßnahmen zur Eindämmung der Massenbestände an giftigem Jakobskreuzkraut im Stadtgebiet:

 

Die Hansestadt Lübeck mäht öffentliche Flächen im Besitz der Hansestadt mit dichtem und dominanten Bestand an Jakobskreuzkraut frühzeitig vor der Blüte und dem Fruchten der Pflanze und mehrmals im Jahr. Dieses gilt besonders für Straßenränder und Straßenbegleitgrün. Eine Gefährdung anderer Pflanzen ist dabei zu vermeiden.

 

In der Hansestadt Lübeck werden die aus den landesweiten Forschungsversuchen abgeleiteten Ergebnissen zur Bekämpfung von Jakobskreuzkraut angewendet.

 

Pächter von Flächen im Eigentum der Hansestadt werden angewiesen, sich an der aktiven Bekämpfung des Jakobskreuzkrautes zu beteiligen. Ggf. werden die hieraus entstehenden Verpflichtungen vertraglich geregelt.

 

Private und sonstige öffentlichen Flächeneigentümer werden aufgefordert, ähnlich zu verfahren. Insbesondere die Flächen an der B 207 sollen dabei entsprechend behandelt werden.

 

 

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Erfolgt mündlich.

 

 

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