ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2018/05693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Landesregierung, vertreten durch den Ministerpräsidenten, den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration, der Ministerin für Finanzen und den Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren sowie die Kommunalen Landesverbände (KLV), vertreten durch ihre Vorsitzenden haben am 11. Januar 2018 unter „I. Konnexitätstatbestände“ folgendes vereinbart:

 

„Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

 

Das Land erkennt dem Grunde nach Konnexität an. Den betroffenen Kommunen werden die Mehrkosten, die ihnen aufgrund der gesetzlichen Neuregelung entstehen, erstattet. Diese Mehrkosten werden auf 1 Mio. Euro p.a. geschätzt. Die Einzelheiten, u.a. zur Nachweispflicht, werden zwischen dem Land und den KLV abgestimmt.“

 

Dringlichkeitsantrag:

Die Stadt Lübeck möge umgehend, die bereits vom Frauenbüro dargelegten zusätzlichen Aufgaben aufgrund der gesetzlichen Neuregelung mit einer Stelle hinterlegen, und die Personalkosten hierfür beim Land beantragen.

 

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