ALLRIS - Vorlage

Antrag der Frak FREIE WÄHLER & DIE LINKE - VO/2017/05507

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Frühestens ab dem 1. Januar 2018 und spätestens mit dem Inkrafttreten der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung (durch Gesetz zur Aufhebung der Erhebungspflicht für Straßenausbaubeiträge: Entfall einer Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen im Sinne der §§ 8 und 8a des Kommunalabgabengesetzes), werden diese Beiträge in der Hansestadt Lübeck nicht mehr erhoben und entfallen.

Dies gilt auch für Beiträge für die Erneuerung von Straßenlaternen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt unverzüglich nach Inkrafttreten der genannten Gesetzesänderung der Bürgerschaft einen entsprechenden Satzungsentwurf zur Änderung der jetzt bestehenden Satzung vorzulegen. Es möge die folgende Formulierung verwendet werden:

 

„Die Hansestadt Lübeck erhebt keine zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Herstellung, den Ausbau, den Umbau und die Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen – auch wenn sie nicht zum Anbau bestimmt sind – Beiträge nach den Bestimmungen dieser Satzung.“

 

  1. Der Bürgermeister möge geeignete Maßnahmen ergreifen, damit noch nicht erhobene und abgerechnete Beiträge, zu Gunsten der Beitragspflichtigen, nicht mehr erhoben werden. Sollte hierzu eine weitere Änderung der Satzung notwendig sein, so ist auch diese der Bürgerschaft unverzüglich vorzulegen.

 

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Die Jamaika-Koalition in Kiel arbeitet intensiv an einer Gesetzesänderung, die es Städten und Gemeinden ermöglicht auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten. Der Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und FDP beinhaltet die Zusage, dass Städten, die auf die Erhebung verzichten daraus kein Nachteil bei der Haushaltsgenehmigung entsteht.

 

Ungeachtet der Frage, ob etwaige Ausgleichmechanismen nötig sind oder eine gänzliche landesweite Abschaffung nicht viel mehr geboten wäre, gilt es die sich bietende Möglichkeit zu nutzen und damit eine Entlastung der Lübeckerinnen und Lübecker zu erreichen. Um keine Zeit zu verlieren schlagen wir den obigen Beschluss, basierend auf einem Antrag von CDU, FDP und BfB in der Ratsversammlung von Neumünster vor.

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