ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/05197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Genehmigung des Haushalts 2017 durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein

 

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Mit Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein vom 30.06.2017 wurde die Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck genehmigt. Mit dem Erlass wurde jeweils nur ein Teilbetrag der festgesetzten Kredite in Höhe von 25.000.000 EUR und der Verpflichtungsermächtigungen (VE) in Höhe von 42.000.000 EUR genehmigt. Es sind entprechende Kürzungen bei Investitionen vorzusehen, um die Reduzeriung umzusetzen.

In Abstimmung mit den Fachbereichen ist dies wie in Anlage 1 dargestellt vorgesehen. Die Verschiebung ist aufgrund der erwarteten Kassenwirksamkeit der Maßnahmen möglich. Die Projekte werden im Haushalt 2018ff wieder aufgenommen.

 

Zur Begründung führt das Ministerium neben der fehlenden dauernden Leistungsfähigkeit der Hansestadt Lübeck insb. die abnehmende und grundsätzlich zu geringe Quote verausgabter Investitionsmittel an.

Die Reduzierung des VE-Volumens soll eine zu hohe Vorbelastung der Folgejahre vermeiden. Für die bevorstehende Haushaltsplanung 2018 wird die Streckung und Verschiebung von Investitionen empfohlen.

 

In diesem Zusammenhang wird die Empfehlung ausgesprochen Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Neuinvestitionen vorzuziehen.

 

Darüber hinaus empfiehlt das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration die gegenwärtig günstigen Rahmenbedingungen wie das hohe Steueraufkommen und die Arbeitsmarktsituation insbesondere zum Haushaltausgleich bzw. zur Schuldentilgung zu nutzen.

 

Konkret kritisch erwähnt wurde die Entwicklung der SeniorInnenEinrichtungen, der Anstieg der Zuweisungen und Zuschüsse an Verbände und Vereine sowie das Volumen bzw. die Verwendungsquote der investiven Haushaltsreste.

 

Positiv bemerkt wurden hingegen folgende Maßnahmen der HL:

 

  • Entwicklung bei den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre
  • Senkung des Investitionsrestevolumens bei der Übertragung in das Haushaltsjahr 2017

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5 zu den Kürzungen der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen

Siehe Anlage 1

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Durch den Bericht sind keine Interessen von Kindern oder Jugendlichen tangiert

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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