ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04973

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Wahlperiode 15.12.2017 bis 14.12.2022) wird zugestimmt.

 

 

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Die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 24.03.2017 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht gebeten. Die Wahlperiode umfasst den Zeitraum vom 15.12.2017 bis 14.12.2022. Die Vorschlagsliste ist spätestens bis zum 01.09.2017 zu übersenden. Nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind für die Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter von den Kreisen und kreisfreien Städten Vorschlagslisten zu erstellen. Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck vorzuschlagenden Personen wurde von der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts auf 10 Wahlvorschläge festgesetzt (Grundlage die aktuellen Bevölkerungszahlen, Fortschreibung September 2015) Die Fraktionen wurden gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu benennen. Die Verteilung der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Das 10. Vorschlagsrecht wurde wegen der gleichen Höchstzahl bei der CDU- und der SPD-Fraktion gelost. Das Los fiel auf die CDU-Fraktion. Es ergaben sich somit für die CDU 4, SPD 3, grün+alternativ+links 1, Bündnis 90/DIE GRÜNEN 1, Bürger für Lübeck 1 Vorschläge. Die vorgeschlagenen Personen wurden in die Vorschlagsliste aufgenommen.

Für die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von 2/3 der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:

 

 

Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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