ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04923

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege in Lübeck in der Fassung von Mai 2017 (Anlage 1) wird beschlossen. Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2017 in Kraft.

 

 

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Die von der Hansestadt Lübeck erhobenen Beiträge für die Kindertagesbetreuung sollen die Eltern  unabhängig von der Betreuungsform Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in gleicher Höhe belasten. Mit der Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege erfolgt eine Angleichung an die durch Bürgerschaftsbeschluss vom 24.11.2016 festgesetzten Kita-Entgelte für städt. Kindertageseinrichtungen.

 

Die Förderung von Kindertagespflegepersonen soll eine betreuungsfreie Zeit, angelehnt an den Erholungsurlaub von ArbeitnehmerInnen, umfassen. Daher wurde mit der Neufassung der Richtlinie für die Kindertagespflege in der Hansestadt Lübeck (Bürgerschaftsbeschluss vom 28.01.2016) die betreuungsfreie Zeit von 24 Werktage auf 30 Werktage kalenderjährlich angehoben. Diese Änderung ist in § 5 Abs. 4 der Elternbeitragssatzung nachzuholen.

 

Der Kostendeckungsgrad im Produkt 361003 – Kindertagespflege – ist in Anlage 4 dargestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung - Zustimmung

1.160 – Frauenbüro – nicht zustimmend, Stellungnahme s. Anlage 5

1.300 – Recht – keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

 

Begründung:

 

An Verwaltungssatzungen ist eine Beteiligung von Kindern und

Jugendlichen nicht vorgesehen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig hinsichtlich der Festsetzung von Kostenbeiträgen nach § 90 Abs. 1 SGB VIII

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 2)

 

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Anlagen

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