ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2017/04674

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister möge berichten,

 

-          ob und wenn ja in welcher Form bei der Ausarbeitung des Gesetzes zur Anpassung des Städtebaurechts eine Beteiligung von besonders betroffenen von Städten, Kommunen und Kreisen, wie z.B. der Hansestadt Lübeck, stattgefunden hat.

 

-          Welche Auswirkungen hat das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts, das auch die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen umfasst, auf den Standort Lübeck.

 

-          Wird die für die Hansestadt Lübeck vorgesehene Satzung zum Zweckentfremdungs­verbot von Wohnungen in Lübeck, die eine Begrenzung von Ferienwohnungen im Bereich der Altstadt vorsah, umsetzbar sein?

 

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Im Bundestag wird derzeit das Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts, das auch die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen umfasst, beraten. Die Beschlussfassung im Bundestag soll Anfang März erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen in Bebauungsplänen auszuweisen können, ob und in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen werden. Dabei sollen Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden.

 

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