ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/04594

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Verlängerung des Mietverhältnisses für das Solidaritätszentrum in der Willy-Brandt-Allee 11 an den Verein „Lübecker Flüchtlingsforum e. V.“ ab 01.11.2016

 

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Im Rahmen des Zustroms von Flüchtlingen nach Deutschland hat die Hansestadt Lübeck seit dem Jahr 2014 eine große Anzahl an Flüchtlingen aufgenommen. Für die Betreuung von Transitflüchtlingen wurde das städtische Grundstück Willy-Brandt-Allee 11 mit den zwei darauf befindlichen Gebäuden seit dem 01.10.2015 an den Verein „Lübecker Flüchtlingsforum e. V.“ vermietet. Die Mietzeit betrug zunächst ein Jahr.

 

Das Grundstück wurde zuvor vom Bereich 5.660 - Stadtgrün und Verkehr als Werkplatz für die Grünanlagenbewirtschaftung der Pflegekolonne St. Lorenz genutzt. Der Bereich hat als Ersatz für den Wegfall des Grundstücks einen Hallenabschnitt im Ratekauer Weg 1 - 7 von der Stadtverkehr Lübeck GmbH angemietet.

 

Der Verein hat in den Gesprächen mit der Verwaltung dargestellt, dass mit dem Solidaritätszentrum eine Anlaufstelle für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Einbindung und Integration dieser Menschen in die Gesellschaft in Lübeck geschaffen worden ist. Es ist ein offenes Haus und Ort der Begegnung sowohl für die Flüchtlinge untereinander als auch für Flüchtlinge mit Lübecker BürgerInnen. Es gibt ein breit gefächertes Angebot für den täglichen Aufenthalt, zum Beispiel Sprach- und Sportkurse, medizinische Hilfe für Menschen ohne Papiere (Medibüro), individuelle Transitberatung für Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen, ein Café und Küchenkollektiv, eine Zweiradwerkstatt sowie eine Kleiderkammer.

 

Da der Bedarf für die Angebote weiterhin besteht, wird der Mietvertrag für die Zeit ab 01.11.2016 mit folgenden Eckdaten verlängert:

 

  1. Das städtische Objekt Willy-Brandt-Allee 11 wird ab 01.11.2016 weiterhin an den Verein „Lübecker Flüchtlingsforum e. V.“ zum Betrieb eines sozio-kulturellen Zentrums für Geflüchtete („Solidaritätszentrum“) sowie zur Betreuung von Transitflüchtlingen vermietet.

 

  1. Die monatliche Miete beträgt 1,00 EUR. Die Nebenkosten mit Ausnahme der Gebäudeversicherung trägt der Mieter.

 

  1. Die Mietzeit läuft ab dem 01.11.2016 für drei Jahre fest. Danach verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein Jahr, wenn es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mietzeit durch eine der Vertragsparteien gekündigt wird.

 

  1. Die Hansestadt Lübeck hat außerdem das Recht, das Mietverhältnis jederzeit mit dreimonatiger Frist zum Monatsende zu kündigen.

 

Damit kann die erfolgreiche Arbeit des Vereins sowie ein positives und gelungenes Beispiel für die Integration von Flüchtlingen in Deutschland fortgesetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.101 - Bürgermeisterkanzlei

1.201 - Haushalt und Steuerung

1.300 - Recht

Es bestehen keine Bedenken.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

Begründung für die nichtöffentliche

Behandlung gem. § 35 GO S-H:

 

X

Bei Mietverträgen werden sensible Vertragsdaten verwendet. Die Mieter/Vermieter haben einen Rechtsanspruch auf Vertraulichkeit.

 

 

 

 

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