ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Der Bauausschuss nimmt den für die Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.Der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.09 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.08 – Herrenholz Einkaufszentrum –, der Entwurf des Bebauungsplanes 22.55.10 – Änderung des Bebauungsplanes 22.55.01 – Gewerbegebiet Herrenholz Süd – sowie der Entwurf des Bebauungsplanes 22.53.09 – Änderung der Bebauungspläne 22.53.04 und 22.53.07 - Gewerbegebiet Padelügger Weg Nord   sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 bis 10) gebilligt.

3.Die Entwürfe der Bebauungspläne 22.55.09, 22.55.10 und 22.53.09 sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.Sollten die Entwürfe der Bebauungspläne nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

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Siehe Anlagen 4, 7, 10

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.370 Feuerwehr Lübeck

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.631 Bauordnung und Statikprüfung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

 

Es wurden im Hinblick auf die jeweiligen fachlichen Belange keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht

(zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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