ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03959

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Für den beidseits der Schlutuper Straße, im Stadtteil St. Gertrud, Ortsteil Marli gele­genen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und den gleich­namigen Teilbereich im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (127. Ände­rung).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungs­­­plans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn­gebietes mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zwei­wöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

4.Zur Entwicklung des städtebaulichen Konzeptes als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes soll ein kooperatives Gutachterverfahren mit drei Planungsbüros durch­geführt werden.

 

 

 

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Siehe Anlage 2

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

 

 

 

Ergebnis:

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegen­den Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebau­ungsplanes geht regelmäßig keine Öffent­lichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzu­stellenden Bebauungsplan nicht in besonde­rem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage …)

 

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Anlagen

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