ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/03883

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es erfolgt eine Abberufung sämtlicher durch die Bürgerschaft entsandten Aufsichtsräte zum 29.09.2016.

Die Aufsichtsratsmandate, für die die Hansestadt Lübeck benennungs- oder entsendungsberechtigt ist, werden für alle Fraktionen in der Lübecker Bürgerschaft nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers in der Bürgerschaftssitzung am 29.09.2016 neu besetzt

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Die Bürgerschaft beschloss in der Sitzung am 26.02.2015 mit 32 Ja-Stimmen und 17 Enthaltungen folgenden interfraktionellen Antrag der Fraktionen BÜ90/DIE GRÜNEN, BfL, FDP Fraktion, DIE LINKE, DIE PARTEI-PIRATEN

„Änderung der Hauptsatzung: Neubesetzung der Aufsichtsräte

 

In Ergänzung des einstimmig gefassten Beschlusses der Bürgerschaft vom 27. November 2014 zur Neubesetzung der städtischen Aufsichtsratsmandate soll die Hauptsatzung der Bürgerschaft wie folgt geändert werden:

Es wird ein Passus neu aufgenommen, der regelt, dass bei Besetzungen städtischer

Aufsichtsratsmandate das Vorschlagsrecht für die der Hansestadt Lübeck zustehenden Aufsichtsratsmandate nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers auf die Fraktionen verteilt wird. Die Verteilung des Vorschlagsrechts soll sich auf die Gesamtzahl der Aufsichtsratsmandate beziehen, und nicht auf jeden Aufsichtsrat einzeln. Das Verteilungsverfahren soll sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze orientieren (§ 46 Abs. 5 Gemeindeordnung). § 15 Gleichstellungsgesetz und PCKG sind zu beachten

Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 einen Entwurf für eine Änderung der Hauptsatzung der Bürgerschaft nach den vorgenannten Grundsätzen vorzulegen. Das Vorschlagsrecht für die durch den Beschluss vom 27.

November 2014 erforderliche Neuwahl von Aufsichtsräten in der Märzsitzung der

Bürgerschaft soll unbeschadet einer bereits rechtswirksam vollzogenen Ergänzung der Hauptsatzung schon nach dem vorgenannten Modell erfolgen.“

 

 

Die Bürgerschaft hat seit April zwei neue Fraktionen. Die Sitzverteilung in den Aufsichtsräten ist seither nicht mehr gemäß Hauptsatzung, § 10 gegeben.

 

Auszug aus der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003

in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 23.06.2015

 

§ 10

Besetzung der Aufsichtsräte

Bei Besetzungen von Aufsichtsratmandaten, für die die Hansestadt Lübeck benennungs- oder entsendungsberechtigt ist, stehen den Fraktionen Vorschlagsrechte nach dem Verfahren gemäß Sainte-Laguë/Schepers zu. Die Verteilung der Vorschlagsrechte auf die Fraktionen bezieht sich auf die Gesamtzahl der in den Gesellschaften durch die Hansestadt Lübeck zu besetzenden Aufsichtsratsmandate. Das Verteilungsverfahren orientiert sich an den Regelungen in der Gemeindeordnung über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze (§ 46 Absatz 5 GO). § 15 Gleichstellungsgesetz und der Lübecker Public Corporate Governance Kodex sind zu beachten.

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