ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/03877

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird ersucht, zugunsten der Sicherheit des Schiffsverkehrs und der Zukunftsfähigkeit der Lübecker Hafenwirtschaft

 

1. gemeinsam mit dem Bereich Wirtschaft, Hafen und Liegenschaften, der Lübecker Hafengesellschaft, der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, der Lübeck Port Authority und weiteren beteiligten Behörden zu prüfen, ob und in welchen Schritten die Umkehrung der Sprachreihenfolge auf der Trave und im Hafengebiet erfolgen kann,

2. mit dem Verband Deutscher Reeder, dem Zentralverband Deutscher Schiffsmakler, dem Zentralverband Deutscher Seehafenbetriebe und der Bundeslotsenkammer einen Dialog darüber zu führen, welche Schritte erforderlich sind, um Englisch als Amtssprache in deutschen Seehafenrevieren einzuführen,

3. mit der Lübeck Port Authority die Abfassung schifffahrtspolizeilicher Genehmigungen zum Befahren des Hafens auf Englisch zu vereinbaren und Gespräche mit der Generaldirektion  Wasserstraßen und Schifffahrt bzw. entsprechend zuständiger Behörden zu führen mit der Zielsetzung, auch die schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen außerhalb des Hafengebiets auf Englisch auszustellen,

4. sich auf Bundesebene für eine Prüfung der Änderung der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchStrO) in § 3 Absatz 1 im Hinblick auf die Sprachenreihenfolge einzusetzen,

5. mit den Zollbehörden, der Wasserschutzpolizei und dem Veterinäramt die verstärkte Nutzung der englischen Sprache bei der Abwicklung der notwendigen administrativen Vorgänge zu erörtern,

6. der Bürgerschaft bis Ende des 3. Quartals 2016 über die oben genannten Punkte zu berichten.

 

Der Bürgermeister möge bei seiner Prüfung die Drucksache 21/2055 vom 28.10.2015 aus der  21. Wahlperiode der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg verwenden, die auch  diesem Antrag in geringfügig geänderter Form zugrunde liegt, und zur Vereinfachung der Prüfung Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit dem Senat der Hansestadt Hamburg suchen.

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Als Begründung möge die im Antrag genannte Drucksache 21/2055 der Hamburger Bürgerschaft dienen. Die weitere Begründung erfolgt mündlic

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