ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03793

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 04.06.2012 beschlossen hat wird um die Grundstücke Gneversdorfer Weg 1 - 5 (ungerade), die Versorgungsfläche östlich angrenzend an den Parkplatz Baggersand, die Grundstücke Auf dem Baggersand 2 – 28a (gerade) und Auf dem Baggersand 1 – 13 (ungerade), die dort vorgelagerten Wasserflächen sowie eine Teilfläche des Grundstücks Auf dem Baggersand 17 reduziert. Im Osten wird der Geltungsbereich zwischen Travemünder Landstraße und Kleingärten erweitert. Auf den Übersichtsplan (Anlage 1) wird verwiesen.

Der räumliche Geltungsbereich der 113. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Auf dem Baggersand / Hafenquartier, deren Aufstellung der Bauausschuss am 04.06.2012 beschlossen hat wird um die Grundstücke Gneversdorfer Weg 1 - 5 (ungerade), die Grundstücke Auf dem Baggersand 2 – 28a (gerade) und Auf dem Baggersand 1 – 13 (ungerade), die insgesamt vorgelagerten Wasserflächen, eine Teilfläche des Grundstücks Auf dem Baggersand 17 sowie Flächen südlich des Teutendorfer Weges zwischen Travemünder Landstraße und Bahntrasse / Kleingärten reduziert. Der Geltungsbereich wird dagegen um die Grundstücke Torstraße 53 – 61 und zwischen Travemünder Landstraße und Kleingärten erweitert. Auf den Übersichtsplan (Anlage 1) wird verwiesen.

2.Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der zum Bebauungsplan 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und der (zugehörigen) 113. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführten Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung (Anlage 2, unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) zur Kenntnis.

3.Der Entwurf des Bebauungsplans 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6, unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) gebilligt.

4.Der Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Auf dem Baggersand / Hafenquartier und die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 7 und 8, Anlage 8 unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9) gebilligt.

5.Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

6.Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 32.14.00 - Auf dem Baggersand / Hafenquartier - und/oder der Entwurf der 113. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

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siehe Anlagen 6 und 8 – unter Berücksichtigung der Änderungen gemäß Anlage 9

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.500 Soziale Sicherung

2.830 Kurbetriebe Travemünde

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

3.820 Stadtwald

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht (zur Behandlung der Stellungnahmen siehe Anlage 2)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung)

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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