ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/03647

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen, dass in den städtischen Schwimmbädern in allen Lübecker Stadtteilen Frauenschwimmzeiten eingeführt werden, die folgende Qualitätsmerkmale beinhalten:

Die zusammenhängende Badezeit, die ausschließlich von Frauen genutzt werden kann,

muss mindestens 4 Stunden betragen, dabei sollt es eine Vormittagsbadezeit geben ebenso wie eine Badezeit in den Abendstunden.

Das Schwimmpersonal muss in dieser Zeit weiblich sein.

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Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) übernimmt diesen Antrag in der am 4. März 2016 in der 2. Lübecker Frauen-Bürgerschaft eingebrachten und beschlossenen Form sowie die schriftliche Antragsbegründung, mit der der Antrag dort eingebracht wurde:

Die öffentlichen Schwimmbäder sind Einrichtungen der allgemeinen  Gesundheitsprophylaxe und gleichermaßen Sportstätten. Dass Frauen in Lübeck aus ganz unterschiedlichen Gründen sogenannte Frauenschwimmstunden weiterhin fordern, ist hinlänglich bekannt.

Als Beispiele persönlicher Gründe seien hier genannt:

Jede 3. Frauen hat in ihrem Leben Gewalt erfahren und könnte aufgrund möglicher

Traumatisierung und Angst gemischte Schwimmstunden meiden.

Frauen sehen sich aus religiösen Gründen nicht in der Lage, mit Männern gemeinsam zu

schwimmen.

Ebenso fühlen sich auch Frauen unterschiedlicher Altersgruppen, die eher mit klassischen

Rollenklischees und Stigmatisierungen konfrontiert waren, in einer Frauengruppe im

Schwimmbad wohler und sicherer.

Bei diesen sog. Frauenbadezeiten gilt es, darauf zu achten, dass die Erreichbarkeit für möglichst viele Frauen gegeben ist, also auch in den Vormittagsstunden, damit Mütter nicht noch zusätzlich ihre Kinder „wegorganisieren“ müssen. Für erwerbstätige Frauen ist eine weitere Zeit einzurichten.

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