ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl Anfang 2018 werden als Beistzer/Innen und stellvertretende Beisitzer/Innen die in der Anlage benannten Personen gewählt:

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Anfang 2018 finden in Schleswig-Holstein die Kommunalwahlen statt. Auf der Grundlage des § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) ist als erstes Wahlorgan der Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl in der Hansestadt Lübeck zu bilden.

Gemeindewahlleiter und Vorsitzender ist kraft Gesetzes der Bürgermeister. Dem Wahlausschuss gehören acht Beisitzer/Innen an, die von der Bürgerschaft aus dem Kreis der Wahlberechtigten gewählt werden. Für die Zusammensetzung sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden.

Die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses sind im Wesentlichen:

-          die Einteilung der Hansestadt Lübeck in Kommunalwahlkreise

-          die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge sowie

-          die Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Der Wahlkreisausschuss des Landes Schleswig-Holstein hat unter Vorsitz des stellvertretenden Landeswahlleiters am 22.04.2015 eine Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Landtagswahl beschlossen. Im Wahlgebiet der Hansestadt Lübeck gibt es demnach 3 stadteigene Wahlkreise, die Zusammenlegung städtischer Gebiete mit Teilen Ostholsteins entfällt.

Als Folge dieser Veränderung und aus dem Auftrag des Gemeindewahlausschusses, gemäß Niederschrift vom 01.06.2012, in der die Neuzuschneidung und gleichzeitige Optimierung der Kommunalwahlkreise für die Kommunalwahl des Jahres 2018 angekündigt werden, ist die Bildung des Gemeindewahlausschusses bereits zu diesem frühen Zeitpunkt erforderlich. Über die Einteilung des Wahlgebietes in Kommunalwahlkreise entscheidet nach §15 GKWG der Gemeindewahlausschuss.

Die im Beschlussvorschlag benannten Personen sind von den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen benannt worden.

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch diese Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  §12 Abs. 3 GKWG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 

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Anlagen

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