ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03319

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.              Für den zwischen der Schwartauer Allee und der Katharinenstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird der Bebauungsplan 04.41.00 – Schwartauer Allee / Katharinenstraße- als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

2.              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 04.41.00 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines Wohngebietes auf dem ehemaligen Schlachthofgelände geschaffen werden. Zudem soll eine langfristige Erweiterung des Wohngebietes durch eine Umwandlung der südlich an das ehemalige Schlachthofgelände angrenzenden Gewerbenutzungen zu Wohnnutzungen geprüft werden. Zur langfristigen Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung soll die Ansiedlung eines Nahversorgers bzw. die Erweiterung des bestehenden Nahversorgers untersucht werden. Zu den sonstigen Zielen der Planung siehe Pkt. 4 der beiliegenden Begründung.

3.              Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.

 

 

 

 

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siehe Anlage 2

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

5.691 Lübeck Port Authority

Ergebnis:

 

Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt.

Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

Die mittelbaren finanziellen Auswirkungen der Planung für die Hansestadt Lübeck können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden (siehe Begründung Pkt. 5)

 

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Anlagen

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