ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2015/03293

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Mitteilung einer Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 03.12.2015 gemäß § 65 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

Hier: Entscheidung über eine überplanmäßige Bewilligung in Höhe von 410.000 Euro für die Herrichtung einer Notfallunterkunft für Transitflüchtlinge.

 

 

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Infolge der am 16.11.2015 festgelegten Zuständigkeit der Kommunen für die Unterbringung mittelloser Transitflüchtlinge und der von der Landesregierung erwarteten Zahl von 1.000 Betroffenen, mussten kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für eine entsprechende Unterbringung geschaffen werden.

 

Aus diesem Grund wurde entschieden, den ehemaligen Praktiker-Baumarkt in der Geniner Straße als vorübergehende Notunterkunft umzubauen. Die hierfür erforderlichen Mittel standen im Haushalt 2015 des Fachbereiches 3 nicht zur Verfügung und mussten in Folge dessen überplanmäßig geordnet werden.

 

In Anbetracht der Eilbedürftigkeit mussten die notwendigen Umbauarbeiten zeitnah begonnen und unabhängig voneinander vergeben werden. Dies führte dazu, dass bereits Ende November die ersten Rechnungen beziehungsweise Zwischenrechnungen eingingen.

 

Um die anfallenden Rechnungen begleichen zu können und die Zahlungsfähigkeit herzustellen, mussten die Mittel unverzüglich bereitgestellt werden. Eine Beteiligung der Bürgerschaft konnte nicht erfolgen, da andernfalls die Zahlungsziele (03.12.2015 / 07.12.2015) nicht hätten erreicht werden können.

 

So lagen bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.11.2015 noch nicht alle Informationen vor beziehungsweise bestand zu einigen Punkten noch Abstimmungsbedarf. Eine speziell für diese Entscheidung anberaumte Sondersitzung nach diesem Termin hätte jedoch selbst unter Verkürzung der Ladungsfristen nicht rechtzeitig stattfinden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erforderlich, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja

 


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