Bericht öffentlich - VO/2015/03120
Grunddaten
- Betreff:
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Umsetzungsstand der durch die Bürgerschaft beschlossenen Maßnahmen des Konsolidierungskonzeptes 2012 - 2015
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 24, 2015
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 26, 2015
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Ausgangslage:
Zur Konsolidierung kommunaler Haushalte erhält Lübeck im Zeitraum von 2012 bis 2018 auf Grundlage des § 16 a FAG Konsolidierungshilfen. Hierzu ist ein Eigenanteil von 24,71 Mio. € durch strukturelle Maßnahmen zu identifizieren, schlüssig abzurechnen und nachvollziehbar zu belegen.
Weitere Informationen: http://www.luebeck.de/stadt_politik/rathaus/finanzen/konsolidierungsfond/index.html
Bisherige Beschlusslage:
- Bürgerschaftsbeschluss vom 29. November 2012 über Konsolidierungsmaßnahmen für das erste Paket in Höhe von 12,36 Mio. €.
- Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zum Konsolidierungskonzept Hansestadt Lübeck 2012-2015 mit einem Volumen über 13,87 Mio. € am 18. Januar 2013.
- Bürgerschaftsbeschluss vom März 2013 über zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen in Höhe von 0,55 Mio. € und Zustimmung zu o. g. Vertrag.
- Bürgerschaftsbeschluss vom 28.11.2013, 27.03.2014, 26.06.2014, 27.11.2014 über weitere Konsolidierungsmaßnahmen für das erste Paket in Höhe von 3,3 Mio. €.
- Bürgerschaftsbeschluss vom 25.06.2015 mit weiteren Maßnahmen von gesamt 8,78 Mio. €.
Damit sind bisher Konsolidierungsmaßnahmen in der Größenordnung von insgesamt 26,5 Mio. € von der Bürgerschaft beschlossen worden.
Weiteres Vorgehen:
Mit der oben geschilderten Beschlusslage sollte der o.g. Eigenanteil von 24,71 Mio. € bereits erreicht sein.
Mittlerweile ist ein nicht unerheblicher Teil abgerechneter Maßnahmen dem Innenministerium zur endgültigen Anerkennung vorgelegt worden. Die AG Konsolidierung des Landes hat die Maßnahme „Einführung einer Übernachtungssteuer“ jedoch nicht als strukturell wirksam anerkannt, sodass zur Erreichung des Eigenanteils 2,16 Mio. € für das entscheidende Jahr 2018 wegfallen. Somit ergibt sich momentan rechnerisch ein noch zu erbringender Eigenanteil von ca. 360T€.
Eine realistische Aussage über den tatsächlich realisierten Stand (= erreichten Eigenanteil) lässt sich allerdings zum jetzigen Zeitpunkt nur sehr schwer liefern. Eine fundierte Prognose wird erst möglich sein, wenn weitere Abrechnungsergebnisse durch das RPA bestätigt wurden. Bisher konnten 60 Maßnahmen mit einem Konsolidierungsvolumen von 14,65 Mio. € abgerechnet werden; für viele Maßnahmen kann eine Abrechnung erst nach Vorliegen der Ergebnisse 2015 erfolgen.
Endgültige, belastbare Zahlen werden nach Anerkennung der vom RPA geprüften, maßnahmengenauen Abrechnung durch die Kommunalaufsicht vorliegen.
Die Umsetzung aller Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Fachbereiche und wird von diesen weiterhin voran getrieben.
Jeweils zum 01.06. eines jeden Jahres hat die Verwaltung gegenüber der Kommunalaufsicht einen Sachstandsbericht zu erstellen, in dem der aktuelle Umsetzungsstand kommuniziert wird. Dieser Bericht lag der Bürgerschaft im September 2015 zur Kenntnis vor.
Mit dem jetzt vorliegenden Bericht erhält die Bürgerschaft Kenntnis über die fortgeschriebenen Sachstände zu Ende Oktober 2015. In Anlage 1 wird der Umsetzungsstand der bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen dargestellt.
Abweichungen von den zahlenmäßigen Anforderungen an das erste Paket – Übererfüllung resp. Unterschreiten des 60% Eigenanteils – müssen im zweiten Konsolidierungspaket 2016 – 2018 berücksichtigt werden. Am Ende des gesamten Konsolidierungszeitraumes – nach Abschluss der zweiten Phase in 2018 – wird der vollständige Eigenanteil von derzeit insgesamt 24,71 Mio. € nachzuweisen sein.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Fachbereiche 1 – 5 Siehe Anlage 1 |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch diesen Bericht nicht unmittelbar berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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236,8 kB
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