ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02900

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der Bauausschuss nimmt den für den Bebauungsplan 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld erstellten Auswertungsbericht zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 eingegangenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 29.08.00 - Solmitzstraße / Straßenfeld - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

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Siehe Anlage 5

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen der Beteiligung der Behörden u. sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten:

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

2.530 Gesundheitsamt

3.370 Feuerwehr

3.390 Umwelt-, Natur- u. Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Pla­nung vorgebracht (siehe Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine zusätzliche Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Sondergebiet Einzelhandel nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage …)

 

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Anlagen

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