ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02844

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der nachfolgend genannten Verkehrsflächen in der Hansestadt Lübeck gemäß Anlagen 1 und 2 wird beschlossen:

Stadtteil: Travemünde

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

Henry-Koch-Straße

Ivendorf

3

3/15, 4/15, 4/11

 

Pöppendorf

1

68, 70, 74

Skandinavienallee

Ivendorf

2

69, 74, 85, 173, 88 (HL)

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

 

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Auf der Grundlage des seit dem 29.09.2004 rechtskräftigen Bebauungsplanes 31.10.01 – Gewerbegebiete Skandinavienkai – und des diesbezüglichen Erschließungsvertrages vom 07.09.2004 mit dem Koordinierungsbüro Wirtschaft in Lübeck GmbH (KWL) ist an der Travemünder Landstraße die Erschließung der Gewerbegebiete 3-6 im nördlichen Teilbereich I über die Skandinavienallee, die der Gewerbegebiete 1-2 im südlichen Teilbereich II über die Henry-Koch-Straße erfolgt.

Die Henry-Koch-Straße - ursprünglich als Sackgasse mit Wendeanlage geplant - wurde im Jahre 2010 nach Westen mit Anschluss an die Travemünder Landstraße verlängert.

Mit Schreiben vom 01.06.2015 hat der Erschließungsträger jetzt die Übergabe beider Erschließungsstraßen an die Hansestadt Lübeck angezeigt.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor.

Die Widmung umfasst die folgenden, bis auf ein Flurstück noch im Eigentum der KWL stehenden Flurstücke gemäß anl. Plänen 1 +2.

Stadtteil: Travemünde

Gemarkung:

Flur:

Flurstücke:

Henry-Koch-Straße

Ivendorf

3

3/15, 4/15, 4/11

 

Pöppendorf

1

68, 70, 74

Skandinavienallee

Ivendorf

2

69, 74, 85, 173, 88 (HL)

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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