ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02818

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Für die westlich und östlich der Baltischen Allee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereiche des Gewerbegebietes Genin-Süd wird der Bebauungsplan 17.57.00 - Baltische Allee / Wasserfahr - aufgestellt.

              Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes 17.57.00 im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (121. Änderung).

              Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung der Sondergebietsflächen Großflächiger Einzelhandel zu einem Gewerbegebiet westlich der Baltischen Allee sowie für die Öffnung der verkehrlichen Querverbindung der Straßen Wasserfahr / Oslostraße zur Kronsforder Landstraße geschaffen werden.

2.              Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

 

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siehe Anlage 2

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Ergebnis:

 

Überwiegend zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja

 

 

(Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung)

 

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Anlagen

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