ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2015/02671

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.              Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes 01.19.00 - Gründungsviertel -, dessen Aufstellung der Bauausschuss am 16.12.2013 beschlossen hat, wird um das Grundstück Fischstraße 5-9 erweitert. Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst somit den Bereich zwischen Alfstraße, westlicher Grenze des Grundstücks Alfstraße 5a, Fischstraße, westlicher Grenze des Grundstücks Fischstraße 3, nördlicher Grenze der Grundstücke Braunstraße 6 bis 12, westlicher Grenze des Grundstücks Braunstraße 12, Braunstraße, Einhäuschen Querstraße, Fischstraße und Gerade Querstraße gemäß beiliegendem Übersichtsplan (Anlage 1). Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt unverändert im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

2.              Der Entwurf des Bebauungsplanes 01.19.00 - Gründungsviertel - sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 2 und 5) gebilligt.

3.              Der Entwurf des Bebauungsplanes und die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4.              Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

 

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siehe Anlage 5

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis:

 

Da im beschleunigten Verfahren keine frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt wurde, sind die nachfolgend genannten Bereiche über den Auslegungsbeschluss informiert um Stellungnahme gebeten worden.

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Die Ergebnisse der Beteiligung werden bis zur Senatssitzung nachgereicht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beteiligt werden. Eine darüber hinaus­gehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO ist dabei nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein  (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Kap. 8 der Begründung.)

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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