ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2015/02328

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Fraktionen von SPD und CDU beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen, dass allen Erbbaurechtsnehmern, die auf Basis des BGH-Urteils vom 18.11.2011 Anspruch auf die Rückzahlung der Erbpachtzinsen ab dem 4. Quartal 2006 seitens der Hansestadt Lübeck haben, angeschrieben werden und auf ihr Recht auf Rückzahlung hingewiesen werden.

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Vergleichbare Regelungen wie die in der o. g. BGH Entscheidung beschrieben, gibt es in rund 4.500 Verträgen der Hansestadt Lübeck in ca. 25% der Fälle wird der Erbbauzins unter Vorbehalt gezahlte, bzw. wurde der teilweise geleisteten Erhöhungen widersprochen und der „alte“ Erbbauzins weiter gezahlt. Die über das Maß der Landgerichtlichen Entscheidung hinausgehende Beträge sind in diesen Fällen zurück zu erstatten.

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