ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/02098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der in der Anlage 1 aufgeführten Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (Geschäftszeit 01.04.2015 bis 31.03.2020) wird zugestimmt

 

 

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Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit Schreiben vom 17.03.2014 die Hansestadt Lübeck um Vorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Schleswig für die Wahlperiode 01.04.2015 bis 31.03.2020 gebeten.

 

Insgesamt sind 130 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht zu wählen. Dafür sind 260 Vorschläge von den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes einzureichen.

 

Die Zahl der von der Hansestadt Lübeck einzureichenden Wahlvorschläge wurde vom Wahl-ausschuss auf der Grundlage der Bevölkerungszahlen (Stand Juni 2013) auf 20 Vorschläge festgelegt.

 

Die in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen wurde gebeten Wahlvorschläge einzureichen und zwar (nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers)

 

                            7 Vorschläge CDU

                            6 Vorschläge SPD

                            3 Vorschläge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

                            1 Vorschlag   DIE LINKE

                            1 Vorschlag   FDP

                            1 Vorschlag   Bürger für Lübeck

                            1 Vorschlag   PARTEI-PIRATEN

 

Für den 20. Vorschlag hatten die SPD und die CDU dieselbe Höchstzahl, so dass gelost werden musste. Das Los fiel auf die CDU-Fraktion.

 

Es war zum Teil für die Fraktionen schwierig für ihre Vorschlagsrechte interessierte Personen zu finden. Die FDP-Fraktion und die Fraktion PARTEI-PIRATEN haben ihre Vorschlagsrechte nicht  wahrgenommen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konnten keine weiteren Vorschläge benennen. Der CDU-Fraktion gelang es auch nur 5 Personen zu  benennen.

 

Da es in diesem Verfahren besonders schwierig war Personen zu finden, die bereit sind eine ehrenamtliche Richtertätigkeit auszuüben, konnte die Bürgerschaftssitzung im Juni 2014 mit der Vorlage nicht mehr erreicht werden und die Vorschlagsliste konnte nicht wie vom Präsidenten des Verwaltungsgerichts erbeten bis Ende August 2014 übersandt werden. Der Präsident wurde informiert, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.11.14 über die Vorschlagsliste beschließen wird.

 

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Mitglieder der Bürgerschaft, mindestens jedoch von der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderliche (§ 28 Verwaltungsgerichtsordnung).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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