Bericht öffentlich - VO/2014/02095
Grunddaten
- Betreff:
-
9-monatige-Wiederbesetzungssperre
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 1.110 - Personal
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 25, 2014
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Mit Beschluss des Hauptausschusses zu TOP 6.1 vom 29.10.2013 wurde der Personal- und Organisationsservice beauftragt über die 9-monatige-Wiederbesetzungssperre und deren Einsparungseffekte zu berichten.
Dieser wurde dem Hauptausschuss am 16.09.2014 vorgelegt und dort als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wurde gebeten, den Bericht um Angaben zur Höhe der Kosten durch Fremdvergaben in Folge der Wiederbesetzungssperren zu ergänzen.
Gemäß den personalpolitischen Eckpunkten der Hansestadt Lübeck unterliegt die Wiederbesetzung eines Arbeitsplatzes grundsätzlich einer 9-monatigen Wartezeit ab dem Freiwerden der Planstelle. Externe Ausschreibungen bedürfen zudem der Genehmigung des Bürgermeisters.
Insbesondere durch das Verschieben der externen Wiederbesetzungen werden Einsparungen erzielt, da der gesamtstädtische Personalbestand betroffen ist.
Für die hier gemachten Aussagen wurden die extern ausgeschriebenen Wiederbesetzungsverfahren 2013 ausgewertet. Diese Auswertung ergab, dass 20 Verfahren mit einer mindestens 9-monatigen-Wiederbesetzungssperre versehen wurden. Die betroffen Planstellen sind in der Anlage 1 aufgeführt.
Die Einsparsumme beläuft sich auf rund 720.000 €. Durch weitere Fälle, in denen eine Wiederbesetzungssperre für einen kürzeren Zeitraum ausgesprochen wurde, ist zudem eine Einsparung von circa 30.000 € erzielt worden.
Zu beachten ist, dass diese Einsparungen nicht exemplarisch für andere Jahre sind, da die Anzahl der betroffenen Verfahren jährlich schwankt.
Ergänzend sind nun die in Folge der Wiederbesetzungssperren entstandenen Kosten für Fremdvergaben abgefragt worden.
Im Jahr 2013 stehen der Einsparsumme von rund 720.000 € Kosten für Fremdvergaben in Höhe von circa 107.000 € gegenüber.
Der bereinigte Einspareffekt liegt somit bei ungefähr 613.000 €.
Zudem wäre in einem Fall die Förderung durch den Bund möglich gewesen, sodass hier Personalkosten in Höhe von circa 27.000 € unter Umständen erstattet worden wären.
Bei den drei gelisteten Stellen der Verkehrsüberwachung geht der Bereich Verkehrsangelegenheiten davon aus, dass die 9-monatige-Wiederbesetzungssperre Einnahmeverluste aus Verwarnungs- und Bußgeldern von durchschnittlich rund 40.000 € pro Planstelle verursacht.
Abzüglich dieser Sachverhalte verbleibt ein bereinigter Einspareffekt von rund 466.000 €.
Finanz. Auswirkung
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| 1.101 – Bürgermeisterkanzlei: zustimmend 1.201.3 – Zentrales Controlling: zustimmend | |||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | |||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein | |||
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist. | |||
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Die Maßnahme ist: |
| neu | |||
| X | freiwillig | |||
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| vorgeschrieben durch: | |||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,6 kB
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