ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/02055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage im Hauptausschuss 07.10.2014 – VO/2014/0211

 

 

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Dem Hauptausschuss lag zu seiner Sitzung am 02.09.2014 eine ähnlich ausgerichtete Anfrage von BM Zander vor (VO/2014/01886), die mit Antwort vom 02.09.2014 in der Hauptausschuss-Sitzung am 23.09.2014 zu TOP 3.5.1. (VO/2014/01915) ohne Erörterung zur Kenntnis genommen wurde.

Die aktuelle Anfrage lautet:

  1.                  Wie viel Mitarbeiter (m/w) der Verwaltung der Hansestadt Lübeck waren vor ihrer Anstellung als ehrenamtliche Kommunalpolitiker in politischen Gremien (Bürgerschaft und Ausschüsse, etc,) aktiv?

 

  1.                   Welchen Parteien gehörten diese Mitarbeiter an?

 

  1.                   In welchen Besoldungsgruppen bzw. Entgeltgruppen sind diese Mitarbeiter zurzeit eingruppiert?

 

Ich bitte um eine anonymisierte, schriftliche Beantwortung.

 

Inhaltlich wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Antwort vom 02.09.2014 Bezug genommen. Zusammenfassend wird nochmals mitgeteilt, dass angesichts des grundrechtlichen Schutzes auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und Meinungsfreiheit und der restriktiven Vorgaben des Datenschutzes die für die Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten nicht vorliegen und auch nicht erhoben werden dürfen. Soweit ein/e Bewerber/in von sich aus bei einer Stellenbewerbung auf kommunalpolitisches Engagement hinweist, wird dies nicht systematisch erfasst. Näheres ist der Antwort vom 23.09.2014 zu entnehmen. Daher ist auch eine anonymisierte Beantwortung nicht möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

a) 1.110 Personal- und Organisationsservice
b) 1.300 Recht

zu a) zustimmend
zu b) keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung – Geschäftsordnung Bürgerschaft

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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