ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/01932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft hat am 26.06.2014 beschlossen, 10.000 € für die Feierlichkeiten zur Öffnung der innerdeutschen Grenze in Schlutup bereitzustellen.

1. Wie plant die Verwaltung die Mittel aufzuteilen?

2. Wer hat bereits eine Zusage für finanzielle Unterstützung in welcher Höhe erhalten?

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Basierend auf Beschluss der Bürgerschaft vom 26.06.2014

Die Fraktionen von CDU, FDP, BfL und PARTEI-PIRATEN beantragen, dass die Hansestadt Lübeck für die diesjährige Feier zum Tag der Deutschen Einheit und zum 25. Jahrestag der Öffnung der innerdeutschen Grenze finanzielle Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung stellt, um dieses Ereignis zusammen mit der Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup und anderen Initiativen zu gestalten und zu feiern.

 

plant die Verwaltung die Mittel wie folgt aufzuteilen:

 

 

4.500 €

für die museumspädagogisch begleiteten Bustouren von September bis November zu den drei Erinnerungsstätten zur deutsch-deutschen Geschichte (Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup, Grenzhus Schlagsdorf, Bundespolizeimuseum Lübeck);

(zu den Bustouren sind bislang über 600 Schülerinnen und Schüler angemeldet; daraus ergeben sich für die Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup 1.200 € an Eintrittsgeldern)

3.500 €

für das ganztägige Fest der Grenzdokumentationsstätte Lübeck-Schlutup am 9. November 2014;

1.000 €

für das Kunstprojekt der Schule an der Wakenitz in Kooperation mit der Lüdersdorfer Regionalschule von September bis November;

500 €

für das Kooperationsprojekt des Lübecker Frauenbüros mit dem Frauenbüro Wismar (Studienaustausch und Ausstellungen in der VHS Lübeck unter dem Motto „25 Jahre Mauerfall – was Frauen bewegt(e)“ im September und Oktober;

500 €

für die Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung SH in Lübeck mit Zeitzeugen des Mauerfalls und Autoren am 9. November 2014 (20 Uhr, Hoghehus).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, keine außer den bereits beschlossenen

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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