ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2014/01726

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung zur Finanzierung des Projektes Schulminis – Gemeinsam ankommen in Höhe von 204.400 € wird angenommen

 

 

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Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle der Possehl-Stiftung die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.

Bei der Possehl-Stiftung handelt es sich um einen Mehrfachspender; somit gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO. Wenn ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden leistet, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spende zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spende.

Nach Auskunft des Bereichs Haushalt und Steuerung hat die Possehl-Stiftung im Jahr 2014 bislang 2.250.876,65 € gespendet; somit ist die Bürgerschaft nach dem am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme oder die Vermittlung von Spenden von gemeinnützigen Stiftungen zuständig.

Mit dieser Spende soll das Projekt Schulminis – Gemeinsam ankommen fortgesetzt werden.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Mittel werden ausschließlich unmittelbar der betroffenen Zielgruppe zur Verfügung gestellt, so dass es deshalb einer gesonderten Beteiligung nicht bedarf.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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