ALLRIS - Vorlage

Interfraktioneller Antrag - VO/2014/01751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I) Spezifizierung der Anforderungen an alternative Entwicklungskonzepte

Die im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses vom 26.09.2013 vorgelegten alternativen Entwicklungskonzepte unter „weitestgehender Beibehaltung“ der historischen Bestandsbauten sollen in dem Sinne „wirtschaftlich“ und „tragfähig“ sein, dass

1. die in Anbetracht des vorgelegten Konzepts erforderlichen Erschließungskosten anteilig nach Grundfläche der historischen Bebauung inklusive der Laderampen durch deren potenziellen Erwerber getragen würden und
2. die Nutzungszuweisungen und baulichen Veränderungen die Regelungen des bestehenden Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans 01.75.00 berücksichtigen; Abweichungen der Bestandsbauten von den Baufeldfestlegungen des Bebauungsplans genießen Bestandsschutz, für bauliche Veränderungen wird im Bedarfsfall das erforderliche Baurecht nachträglich geschaffen.


II) Öffentlichkeitsbeteiligung

Zu der geplanten Bebauung wird eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese besteht aus folgenden Elementen:

1. Den Konzeptentwicklern wird Gelegenheit gegeben, ihre Konzepte öffentlich auszustellen.
2. Im Rahmen von begleitenden Vortragsveranstaltungen wird den Konzeptentwicklern Gelegenheit gegeben, ihre Konzepte zu erläutern und Fragen zu beantworten.
3. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit gegeben, die vorgestellten Nutzungszuweisungen und baulichen Veränderungen auf der Nördlichen Wallhalbinsel zu bewerten und ggf. Änderungs- oder Ergänzungsvorstellungen zu erarbeiten, welche als Empfehlungen für eine Überarbeitung der vorgelegten Konzepte dienen.
4. Unter Berücksichtigung der hier gewonnenen Ergebnisse ist durch die Verwaltung eine Beschlussvorlage zu erstellen.
5. Eine Abstimmung über ein Entwicklungskonzept in der Bürgerschaft ohne die hier beschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist ausgeschlossen.


III) Instandhaltung

Zu vorhandenen Schäden an den historischen Bauten auf der Nördlichen Wallhalbinsel, welche substanzgefährdend sind (z.B. Dachschäden), ist eine Bestandsaufnahme durchzuführen. Einnahmen aus der jüngst durchgeführten Miet-/Pachtzinsanhebung sind auch für die Beseitigung dieser Schäden einzusetzen.

 

 

 

 

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Erfolgt mündlich.

 

 

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