ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2014/01543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss der Bürgerschaft vom 24.05.2012 zu Punkt 8.9, Drs. 840, Punkt 2

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Bürgermeister wird als Gesellschaftsvertreter gebeten, im Aufsichtsrat des Stadtverkehrs Lübeck GmbH zu beantragen:

Alle Maßnahmen im Rahmen der Liniennetzoptimierung zum Fahrplan 2012/13 werden nach einem Jahr auf Kundenzufriedenheit (z. B. Kundenbefragung) und auf die Kundenentwicklung überprüft. Diese Überprüfung wird die Stadtverkehr Lübeck GmbH in einem Bericht zusammenfassen und der Bürgerschaft im September 2013 vorlegen.

 

 

 

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Stadtverkehr Lübeck GmbH am 10.04.2014 dem Fachbereich übersandt worden.

 

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 

 

 

 

 

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Siehe Anlage 1 – Stellungnahme des Stadtverkehrs Lübeck GmbH

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Stadtverkehr Lübeck GmbH – Stellungnahme

(Anlage 1)

Fachbereich 5 .640 Verkehrplanung

- Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

Keine kinder- u. jugendlichen relevanten

Inhalte

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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